Wenn Selbständige im Ausland arbeiten: A1-Bescheinigung digital beantragen

Wer als Selbständiger im Ausland arbeitet und weiter in Deutschland
sozialversichert sein möchte, braucht hierfür eine Bescheinigung. Diese
A1-Bescheinigung kann man jetzt digital über das Portal sv.net unter
https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ beantragen. Ein Papierformular gibt
es für Selbständige künftig nicht mehr.

Deutsches Sozialversicherungsrecht gilt weiter
Die A1-Bescheinigung benötigen Selbständige, wenn sie vorübergehend
im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich
arbeiten. Damit wird bestätigt, dass auch während der vorübergehenden
Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt, unabhängig
davon, ob in Deutschland Versicherungspflicht in der Sozialversicherung
besteht.

Neu: Betriebsnummer nicht mehr notwendig
Neu ist: Auch Solo-Selbständige ohne Betriebsnummer können nun die
A1-Bescheinigung über Sv.net beantragen. Bisher war eine Anmeldung
über dieses Portal nur mit Betriebsnummer möglich.

Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu sind zusammengefasst unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Arbeiten-imAusland/a1_bescheinigung_faq_liste.html

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter
www.drv-rlp.de

Autor: J. Maurer

Projektkoordination - Netzwerk Digitale Dörfer RLP