Gottesdienste in der Protestantischen Kirchengemeinde Göllheim mir Rüssingen-Ottersheim

Gottesdienste der Prot. Pfarrei Göllheim mit Filalort Rüssingen-Ottersheim

Protestantische Kirche Rüssingen:

Sonntag, 21.11.21, 9.00 Uhr Totengedenken am Ewigkeitssonntag (Pfarrer Peter Rummer)

Sonntag, 5.12.21, 9.00 Uhr Gottesdienst zum 2. Advent (Pfarrer Peter Rummer)

 

Protestantische Kirche Göllheim:

Sonntag, 21.11.21, 11.00 Uhr Totengedenken am Ewigkeitssonntag auf dem Friedhofgelände (Freiluftgottesdienst) in Göllheim  (Pfarrer Peter Rummer)

Samstag, 27.11.21, 18.00 Uhr Abendgottesdienst zum 1. Advent mit Silbernem Konfirmationsjubiläum (Jahrgang 1996) (Pfarrer Peter Rummer)

 

Bei allen Gottesdiensten bitten wir möglichst um Voranmeldung (Telefon, Email usw. – siehe unten!)

 

Gottesdienstanmeldung unter:

Telefon: 06351/5034 oder Mail: pfarramt.goellheim@evkirchepfalz.de

oder Fax: 06351/989333 oder über WhatsApp oder Instagram

Für alle Gottesdienste gelten die aktualisierten Corona-Auflagen:

  1. Maskenpflicht während des Weges zu einem festen Sitzplatz (FFP-2-Masken gibt es auch am Kircheneingang!). Und auch am Sitzplatz soll nun wieder eine Maske getragen werden!

Aktuell darf Gottesdienst mit maximal 10 weder geimpften noch genesenen Personen und dazu alle 2fach oder 3fach Geimpften, jedoch nicht mehr als 100 Personen (bei Stufe 2) in Göllheim gefeiert werden.

In Rüssingen sind es max. 5 Ungeimpfte plus 30 nun 2fach oder 3fach Geimpfte bzw. Genesene.

  1. Gemeindegesang wird in Innenräumen zwar nicht direkt verboten, aber es sollen dabei wieder Maske getragen werden. Bei Freiluftgottesdiensten ist Gesang noch ohne Maske erlaubt!
  2. Einbahnstraßenregelung bei den Gottesdiensten in Göllheim (Eingang und Ausgang, Abstandsmarkierungen auf dem Boden), Rüssingen: Abstandregelung einhalten!  Händedesinfektionsstationen am Eingang der Kirchen in Rüssingen wie in Göllheim benutzen!
  3. Alle Gottesdienstbesucher müssen namentlich mit Adresse und Telefonnummern erfasst werden (wegen möglicher Nachverfolgung von Infektionsketten)!
  4. Sitzplätze immer mit mindestens 1,5 m Abstand – auch nach vorne und nach hinten! Gemeinsame Hausstände einer Familie dürfen jedoch zusammensitzen. Ebenso Geimpfte oder Genesene.