Bekanntmachung

Mit Bescheid vom 04.11.2021 erteilt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in 67603 Kaiserslautern der Verbandsgemeindewerke Göllheim die Erlaubnis für die Zutageförderung und Entnahme von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen 2, Gemarkung Albisheim, zur Nutzung für die öffentliche Wasserversorgung.

Es wird darauf hingewiesen, dass

eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides mit dazugehörendem Plansatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 1 – 3, Fachbereich II, in 67307 Göllheim in der Zeit vom

22.11.2021 bis einschließlich 06.12.2021

zur Einsicht ausliegt;

mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt:

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Göllheim, 15. November 2021

gez.
Werner Radetz
Werkleiter

Autor: J. Maurer

Projektkoordination - Netzwerk Digitale Dörfer RLP