Amtliche Meldung

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht: Bewerbungen bis 28. Mai willkommen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für den Bereich des Jugendstrafrechts werden im Donnersbergkreis insgesamt 22 Personen gesucht, die am Amtsgericht Rockenhausen und Landgericht Kaiserslautern als Vertretungen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt dafür doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Jugendschöffinnen und -schöffen benötigt werden. Aus diesen
Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Kreis wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht in das Schöffenamt gewählt werden. Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen,
d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die Schöffinnen und Schöffen mitbringen müssen, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben
wurde. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht
Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn die angeklagte Person aufgrund ihres Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffinnen bzw. Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine
mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf die angeklagte Person ebenso wie auf andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der
Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Bei Interesse am Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen richten Bürgerinnen und Bürger ihre Bewerbung bitte bis zum 28. Mai 2023 an das Jugendamt des Donnersbergkreises, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden. Das Bewerbungsformular finden Sie bei dem Beitrag „Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht“ auf der Seite www.donnersberg.de unter „Aktuelles aus dem Kreishaus“.

Viele weitere interessante Informationen zum Schöffenamt finden sich zum Beispiel auf den Seiten www.schoeffenwahl.de und https://schoeffenwahl2023.de/.

 

Foto:pixabay/succo

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Autor: J. Maurer

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