Amtliche Meldung

Führerschein-Umtauschpflicht: Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970

Bürgerinnen und Bürger, die einen Führerschein in Papierform besitzen und zu den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 zählen, müssen ihren Führerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen. Die Führerscheinstelle bittet darum, den Antrag rechtzeitig bis spätestens Mitte November zu stellen. Da alle Führerscheine bundesweit in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden, ist hier mit längeren Produktionszeiten zu rechnen. Nur durch eine rechtzeitige Antragstellung kann eine rechtzeitige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

Das Wichtigste in Kürze:
Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch kann bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung – Bürgerbüro – oder bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragt werden. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache nötig. Zu beachten sind die jeweiligen Öffnungszeiten und gegebenenfalls die Terminsysteme der Anlaufstellen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Benötigt werden der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein biometrisches Lichtbild.

Was passiert mit dem alten Führerschein?
Den bisherigen Führerschein erhält man auf Wunsch entwertet zurück.

Wieviel kostet der Umtausch?
Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Gerne kann zudem der Direktversand beantragt werden. Für diesen erhöhen sich die Gebühren dann um 5 Euro; dafür wird der neue Führerschein direkt nach Hause gesandt.

 

Foto:pixabay/Mondisso

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Autor: J. Maurer

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