Achtung Frost: Besonders Gartenwasserzähler, Bauwasseranschlüsse und Standrohre vor Frost schützen

Durch Frost geplatzte Wasserleitungen sorgen nicht nur für Ärger, sondern auch für erhebliche Kosten. Denn: Für Frostschäden – beispielsweise am Wasserzähler – muss der Hauseigentümer in der Regel selbst aufkommen. Um Schäden zu vermeiden, empfehlen die Verbandsgemeindewerke Göllheim daher, den Wasserzähler sowie die entsprechenden Leitungen und Anschlüsse ausreichend zu schützen. Bauherren haben darauf zu achten, dass die Bauwasseranschlüsse vor Frost gesichert sind.

 

So schützen Sie sich!

Die meisten Wasserzähler in Ein- und Mehrfamilienhäusern befinden sich im Keller. Daher sollte dieser besonders vor Frost geschützt werden. Achten Sie darauf, dass alle Außentüren, Kellerfenster und Schachtabdeckungen geschlossen sind. Zusätzlich können Sie für Schutz sorgen, indem Sie Wasserzähleranlagen und Wasserleitungen in wärmedämmendes Material einpacken.

Darüber hinaus können Eigenheimbesitzer einen elektrischen Frostwächter installieren. Die kleinen elektrischen Heizgeräte schalten sich automatisch ein, sobald die Temperatur im Raum einen gewissen Punkt unterschreitet.

Nicht benötigte Leitungen, wie zum Beispiel Gartenleitungen oder Leitungen im Hof, Ställen, Garagen oder Dachbodenräumen, sollten frühzeitig von innen abgesperrt und entleert werden. Dies gilt vor allem für frei liegende Leitungen und Rohre. Dabei sollte das äußere Entsperrungsventil, das im Freien liegt, ständig geöffnet bleiben.

Was tun bei Frostschäden am Zähler?

Doch was tun, wenn der Frost bereits zugeschlagen hat? Grundsätzlich sind die Verbandsgemeindewerke Göllheim als Wasserversorger in der Verbandsgemeinde Göllheim für Reparaturen an Hausanschlüssen und Wasserzählern zuständig. Für Leitungen und Anschlüsse hinter dem Wasserzähler jedoch ist der Hausbesitzer beziehungsweise der Wohnungseigentümer verantwortlich. Dabei ist er verpflichtet, Hausanschlüsse und Zähler gegen Schäden wie Frost zu schützen. Im Schadensfall müssen unter Umständen Kosten vom Besitzer getragen werden.