Zutritt bei Kreisverwaltung und Verbandsgemeindeverwaltungen nur noch nach 3G-Regelung möglich

Nachdem die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft getreten ist und mit diesem die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, haben sich die Kreisverwaltung Donnersbergkreis sowie die Verbandsgemeindeverwaltungen Eisenberg, Göllheim, Kirchheimbolanden, Nordpfälzer Land und Winnweiler dazu entschieden, dass der Zutritt für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungen ab dem 1. Dezember bis auf Weiteres nur noch nach der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich ist.

Bürgerinnen und Bürger, die nicht zweifach geimpft oder genesen sind, müssen demnach einen professionellen Schnelltest vorweisen, der von zugelassenen Teststellen vorgenommen wurde. In allen Verwaltungen gilt zudem die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Ziel ist es, weitere Infektionen zu vermeiden – es ist eine Regelung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen und der Bürgerinnen und Bürger. Die 3GRegelung gilt ab dem 1. Dezember auch bei der Annahme von Abfall an den Deponien in Eisenberg, Winnweiler, Mannweiler-Cölln sowie der Elektroschrott-Annahmestelle in Marnheim. Gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sind Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren von diesen Maßnahmen ausgenommen.

Ebenso gilt ab dem 1. Dezember, dass auch am Donnerstag das Kreishaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich ist. Davon unberührt sind Bürgerinnen und Bürger, die am Empfang nur etwas abgeben oder Müllsäcke abholen möchten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu den üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung telefonisch sowie per E-Mail für Anfragen zur Verfügung.

Autor: J. Maurer

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