Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Donnersberg – Regelungen für Schulen und Kitas

Es wird festgestellt, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichte Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (Sieben-Tageinzidenz) den Schwellenwert von 165 unterschritten hat. Dies hat zur Folge, dass die in § 28 b IfSG getroffenen Schutzmaßnahmen zu diesem Schwellenwert am 12.05.2021 außer Kraft getreten sind. Die Regelungen, die sich daraus für Schulen und Kitas im Donnersbergkreis ergeben, können Sie hier einsehen.

Weitere Infos und Rechtsgrundlagen unter:

Rechtliche Grundlagen | Kreisverwaltung Donnersbergkreis

Autor: J. Maurer

Projektkoordination - Netzwerk Digitale Dörfer RLP