Amtliche Meldung

Wichtige Frist für Antragsteller von Zahlungen für Mutterschafe und -ziegen

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Betriebsinhaber, die im Jahr 2024 Tierprämien für Mutterschafe und -ziegen beantragen, unbedingt bis zum 15. Januar 2024 die erforderliche Stichtagsmeldung in der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) durchführen müssen, damit der
Tierbestand förderfähig wird.

Foto:pixabay/analogicus

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Autor: J. Maurer

Projektkoordination - Netzwerk Digitale Dörfer RLP