Kreistag stimmt Haushalt zu und votiert für PEK-RP
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 26. Februar 2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024. Der Kreistag stimmte außerdem für die Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ und beschloss eine Resolution für eine vorzeitige Evaluierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) sowie für die Einführung eines Härteausgleichs für strukturschwache Regionen.
Haushaltsplan 2024
Zu Beginn der Sitzung des Kreistages dankte Landrat Rainer Guth den Fraktionen des Kreistags für die aktive und konstruktiv-kritische Begleitung der Haushaltsplanung und für die Zusammenarbeit bei den Anstrengungen, Fehlbeträge so gering wie möglich zu halten. Guth verwies deutlich auf die landesweit schlechten Haushalte der Mehrheit der Kreise in Rheinland-Pfalz. Nach aktuellen Schätzungen des Landkreistages kommen die 24 Kreise
des Landes zusammen auf negative Planansätze von 237 Mio. Euro.
Kämmerer Matthias Nunheim stellte den Haushaltsplan des Donnersbergkreises in Grundzügen vor. Er verwies darauf, dass bei der Erstellung des Haushalts sehr strengen Maßstäbe angewandt wurden. Die Fehlbeträge seien alternativlos. Der Haushalt beinhalte aufgrund fehlender konkreter Vorgaben des Landes bisher nicht die Kosten für das KitaZukunftsgesetz – hier sei ein weiterer Fehlbetrag in zweistelliger Millionenhöhe zu erwarten.
Um den Haushaltsplan in finanziellen Grenzen zu halten, ist an zahlreichen Stellschrauben gedreht worden. Wesentliche Investitionen werden vor allem mit dringend notwendigen Maßnahmen an Schulen (wie der Generalsanierung der Turnhalle des NPG, der Generalsanierung des WEG, der Erweiterung der IGS Eisenberg, der Generalsanierung der RS+ Göllheim) sowie mit Ausgaben für den Katastrophenschutz und für Kreisstraßen getätigt.
Der Haushaltsplan 2024 weist für das laufende Geschäft bei Aufwendungen von 166,6 Mio. Euro einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 10,38 Mio. Euro aus. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen in Höhe von 26,6 Mio. Euro ist eine Investitionskreditaufnahme von 14,49 Mio. Euro notwendig. Die Neuverschuldung durch Liquiditätskredite beträgt 8,1 Mio. Euro. Die Kreisumlage bleibt unverändert bei 43 Prozent.
Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“
Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen für das Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ insgesamt 3 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Kommunen werden dabei durch Verschärfung des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet, die verbleibenden Liquiditätskredite innerhalb von 30 Jahren zu tilgen.
Das Entschuldungsvolumen für den Donnersbergkreis beläuft sich auf 35,14 Mio. Euro, wobei mit Teilnahme des Kreises am Programm PEK-RP die bisherigen Entschuldungsprogramme des Landes wegfallen. Die Liquiditätskredite des Kreises sollen durch PEK-RP von 75,65 Mio. Euro im Jahr 2023 auf 48,61 Mio. im Jahr 2024 fallen.
Zu der Resolution für eine vorzeitige Evaluierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) sowie für die Einführung eines Härteausgleichs für strukturschwache Regionen erhalten sie eine gesonderte Pressemitteilung.
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