Abschlagszahlung für Wasser und Abwasser für das 4. Quartal 2021

Die Verbandsgemeindewerke Göllheim weisen darauf hin, dass die Abschlagszahlung für Wasser und Abwasser für das 4. Quartal 2021

(Oktober-Dezember 2021) am 01. November 2021 fällig ist.

Alle Barzahler werden gebeten, den fälligen Abschlag rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin unter Angabe der Kundennummer auf das Konto der Verbandsgemeindewerke Göllheim bei der

Volksbank Alzey-Worms,

IBAN: DE39 5509 1200 0010 1354 51, BIC: GENODE61AZY

zu überweisen, damit der Zahlungseingang zum Fälligkeitsdatum fristgerecht auf ihrem Kundenkonto gebucht werden kann. Durch pünktliche Überweisung der Werksgebühren vermeiden Sie, sollte der Geldeingang verspätet bei uns eingehen, unnötige Kosten (Mahn- und Sperrgebühren).

Einfacher und bequemer ist jedoch die Teilnahme am Lastschriftverfahren.

Der Abschlag wird dann am jeweiligen Fälligkeitstermin (bzw. am darauffolgenden Arbeitstag) von Ihrem angegebenen Konto abgebucht.

Alle Kunden die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir für ausreichende Deckung auf ihrem Konto zu sorgen, um Rückbuchungen und die damit verbundenen Bankgebühren zu vermeiden.

Kunden die Werksgebühren per Dauerauftrag überweisen, werden gebeten im Verwendungszweck die aktuelle Kundennummer anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass sie bei einem Dauerauftrag die Quartalsraten immer so takten, dass sie zum angegebenen Fälligkeitsdatum laut Bescheid vollständig überwiesen werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten unter der Telefon-Nr. 06351/1300-15 (Frau Zimmermann) gerne zur Verfügung.

Autor: J. Maurer

Projektkoordination - Netzwerk Digitale Dörfer RLP