Amtliche Meldung

Die Verbandsgemeindekasse Göllheim informiert

Die Verbandsgemeindekasse Göllheim weist darauf hin, dass am

15. August 2023 

die 3. Vierteljahresrate für Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Nebenabgaben), sowie die Gewerbesteuervorauszahlung für das Haushaltsjahr 2023 zur Zahlung fällig wird. Zur Vermeidung von Verzugsfolgen werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb 1 Woche die offenen Raten zu begleichen. 

Gleichzeitig möchten wir auf folgendes hinweisen:

Eine Möglichkeit Verzugskosten zu sparen, ist die Teilnahme am Sepa-Lastschrifteinzugsverfahren. Eine Terminüberwachung Ihrerseits ist nicht mehr erforderlich, die Erstellung von Überweisungsträgern entfällt.
Säumnisfolgen wie Mahnung und Vollstreckung können nicht eintreten.

Die jeweils anfallenden Abgaben werden dann automatisch an den Fälligkeitstagen von Ihrem Girokonto abgebucht.

Vordrucke zum Sepa-Lastschrifteinzugsverfahren erhalten Sie bei der Verbandsgemeindekasse.

Göllheim, im August 2023
gez. Roland Eifler, Kassenleiter

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Autor: J. Maurer

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