Amtliche Meldung

SCHÖFFENWAHL 2023

Sie haben Interesse an der deutschen Rechtsprechung mitzuwirken? Dann könnte Sie das hier interessieren – 2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Rockenhausen und am Landgericht Kaiserslautern als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Zur Wahl stellen können sich alle Bürgerinnen und Bürger die in der Gemeinde wohnen, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind und zu Beginn der neuen Amtsperiode, dem 01. Januar 2024, mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind.

Doch was sind eigentlich die Aufgaben eines Schöffen?

  • Schöffen stellen Fragen an Prozessbeteiligte, wirken bei der Urteilsfindung mit und nehmen an Beratungen und Abstimmungen teil.
  • Die Funktion eines Schöffen ist als „vermittelnde Instanz“ zwischen der Justiz und der Bevölkerung zu sehen.

Welche Voraussetzungen sollte man erfüllen?

  • Schöffen sollten über Eigenschaften wie Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, gutes Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit, körperliche Eignung sowie eine gute Auffassungsgabe und Menschenkenntnis verfügen.
  • Es wird erwartet, dass sich Schöffen angesichts ihrer Verantwortung über ihre Rechte und Pflichten informieren.
  • Eine juristische Vorbildung ist für das Ehrenamt nicht notwendig!

Weitere Informationen zum Ehrenamt eines Schöffen finden Sie unter: www.schoeffenwahl.de.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Lincks telefonisch unter der Rufnummer 06351/4909-14 oder per E-Mail unter lincks@vg-goellheim.de gerne zur Verfügung.

Bild: Pixabay succo

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