Amtliche Meldung

Neues Bewegungsangebot der Gemeindeschwestern PLUS – Künftig noch effektivere Betreuung geplant

Landrat Rainer Guth hofft auf ein „Dauerprojekt“, wie er in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses betonte: Das Gremium hat einmütig zugestimmt, dass der Donnersbergkreis für seine beiden Gemeindeschwestern plus einen Erhöhungsantrag auf Förderung von 1,5 Vollzeitstellen stellt. Tonja Loureiro und Eva Müller starten in Kirchheimbolanden zudem ein neues Bewegungsangebot für Senioreninnen und Senioren.

Seit Januar 2019 erhält der Donnersbergkreis eine finanzielle Förderung aus Landesmitteln und Mitteln der in Rheinland-Pfalz vertretenen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden für das Projekt Gemeindeschwester plus. Dabei handelt es sich um ein präventives und gesundheitsförderndes Beratungs- und Vernetzungsangebot. Die Kooperation zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Krankenkassen konnte im Dezember 2021 um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. „Die beiden Gemeindeschwestern plus machen einen guten Job. Ich erhalte sehr viele positive Rückmeldungen. Es ist so eingetreten, wie wir uns das erhofft haben“, sagte Landrat Rainer Guth in der ersten Kreisausschusssitzung des Jahres.

Das Projekt Gemeindeschwester plus findet bundes- und europaweit Beachtung. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, das Projekt auszubauen und flächendeckend einzuführen. Als Orientierungswert für die personelle Ausstattung sind 1,5 Stellen für einen Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt vorgesehen. Im Donnersbergkreis arbeiten die beiden Fachkräfte aktuell mit jeweils einer halben Stelle.

„Das Land hat uns wegen des Erfolgs der Arbeit und des Ziels, das Beratungsangebot flächendeckend allen Bürgerinnen und Bürgern zu machen, angeboten, einen ergänzenden Antrag auf Förderung in Höhe von 1,5 Vollzeitstellen ab dem Zeitpunkt verfügbarer Haushaltsmittel im Jahr 2022 zu stellen“, berichtete der Landrat. Für den Donnersbergkreis bedeutet das eine Erhöhung der Fördersumme um 0,5 Vollzeitäquivalenten. Die Fördersumme wird im Haushaltsjahr 2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags, pro Vollzeitäquivalent 63.000 Euro betragen.

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Autor: J. Maurer

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