Amtliche Meldung

Impfungen in der kommunalen Impfstelle auch ohne Termin möglich

In der kommunalen Impfstelle des Donnersbergkreises mit Unterstützung des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im ehemaligen Autohaus Torpedo-Garage gegenüber des Gesundheitsamtes in Kirchheimbolanden sind künftig dienstags und freitags von 10 bis 13 Uhr Impfungen auch ohne Termin möglich.

Seit 5. April ist die kommunale Impfstelle in der Morschheimer Straße 8 in Kirchheimbolanden geöffnet. Zuvor befand sich die Impfstelle mit Unterstützung des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes im Festhaus in Winnweiler. Da dort die Nachfrage nachgelassen hatte und das Festhaus nicht dauerhaft blockiert werden sollte, wurde sich nach einer anderen Immobilie umgesehen – möglichst in Nähe des Gesundheitsamtes, um hier personell je nach Bedarf reagieren zu können. Im ehemaligen Autohaus in Kirchheimbolanden konnten direkt gegenüber passende Räumlichkeiten gefunden werden.

„Wir sind mit dem Start zufrieden, die Abläufe funktionieren sehr gut. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass zahlreiche Personen ohne Termin vorbeikommen. Diese haben den Wunsch, spontan geimpft zu werden. Nachdem sich nun in den neuen Räumlichkeiten alles eingespielt hat, möchten wir diesen Wunsch auch erfüllen“, sagt Dr. Katrin Limbach, die gemeinsam mit Magdalena Friederichs das Gesundheitsamt des Donnersbergkreises leitet. Die Impfstelle ist seit dem Umzug nach Kirchheimbolanden dem Gesundheitsamt organisatorisch angegliedert.

Ab sofort sind nun jeden Dienstag und Freitag von 10 bis 13 Uhr in der kommunalen Impfstelle in Kirchheimbolanden Impfungen ohne Termin möglich. Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot in der Morschheimer Straße lieber mit Termin wahrnehmen möchten, können sich weiterhin über das Portal des Landes unter www.impftermin.rlp.de oder die Info-Hotline des Landes unter Telefon 0800 / 57 58 100 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr) anmelden.

Personen ab 12 Jahren können in der kommunalen Impfstelle eine Erst, Zweit- sowie auch Auffrischungsimpfung erhalten. Bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren ist das Einverständnis des Impflings nötig sowie die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen. Für das Betreten der kommunalen Impfstelle in Kirchheimbolanden ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich.

INFO
Weitere Informationen zur kommunalen Impfstelle des Donnersbergkreises mit Unterstützung des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Kirchheimbolanden erhalten Sie unter www.donnersberg.de.

 

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Autor: J. Maurer

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