Amtliche Meldung

Genug Betrug: Ungewollt unter Vertrag: Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt warnen vor Abzocke per Telefon

Die Verbraucherzentrale erhält viele Beschwerden über lästige Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Zeitschriftenverlagen, Energieversorgern, Banken oder Versicherungen. Solche Anrufe können ärgerliche Folgen haben: Betroffene erhalten anschließend Rechnungen oder es wird Geld vom Konto abgebucht. Häufig werden auch persönliche Daten abgefragt und weitergegeben, was noch mehr unerwünschte Anrufe von anderen Anbietern nach sich zieht. Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung rechtswidrig, aber Betrüger schert das wenig und telefonisch untergeschobene Verträge können trotzdem wirksam sein. Ausnahmen gelten für Strom- und Gaslieferungsverträge sowie für Telekommunikations- und Gewinnspielverträge. Diese können nicht am Telefon abgeschlossen und müssen schriftlich bestätigt werden.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale geben Tipps wie man sich vor unerlaubten Anrufen und untergeschobenen Verträgen schützen kann:

  • Bei unerwünschten Anrufen sollte nach dem Namen des Anrufers, des Unternehmens und am besten auch nach einer Rückrufnummer und der Geschäftsadresse gefragt werden.
  • Auch der Grund des Anrufes sollte erfragt werden.
  • Betroffene sollten deutlich darauf hinweisen, dass sie künftig nicht mehr angerufen werden möchten und sämtliche Daten gelöscht werden sollen.

*Im Zweifelsfall muss das Unternehmen nachweisen, dass der Kunde den Vertrag über die Dienstleistung abgeschlossen hat.

Wer einen Abo-Vertrag am Telefon, an der Haustür, auf der Straße oder im Internet abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Ist der Vertrag unwissentlich zustande gekommen und der Anbieter hat nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, kann das Abo auch länger widerrufen werden. Die Frist beträgt dann ein Jahr und 14 Tage. In anderen Fällen gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite einen kostenlosen Musterbrief für den Widerruf <Musterbrief.pdf>  bereit.

Weitere Informationen zum Thema bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt unter folgenden Links:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-30056

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/ungewollte-werbeanrufe-hilfe-gegen-telefonwerbung-13857

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/unerlaubte-werbeanrufe/

Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiter:innen. Vorständin ist Heike Troue.

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook, Instagram und Twitter zu Wort.

Gas, Strom und Lebensmittel – alles ist teurer geworden.
Tipps und Hilfe, um besser durch die Krise zu kommen, bieten wir auf unserer Internetseite „Gemeinsam durch die Krise“ <https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/gemeinsam-durch-die-krise-versuchen-wir-es-76810>

Beratungstermin online buchen <https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp>

 

Foto:pixabay/Alexas_Fotos

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Autor: J. Maurer

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