Amtliche Meldung

Der Zensus läuft: Unterwegs mit einem Interviewer im Donnersbergkreis

Das Wetter an diesem Nachmittag lädt geradezu dazu ein, es sich mit einer Tasse Tee am Kamin gemütlich zu machen. Das Thermometer zeigt nur 13 Grad, der Regen wird vom Wind über die Felder gepeitscht, Nebelschwaden ziehen vorüber. Eine Schafherde hat sich hier am Rand eines Ortes im Donnersbergkreis eng aneinander geschmiegt. Doch das Wetter macht Max Fischer nichts aus. Und wenn: Er hat gleich mehrere Termine an verschiedenen Adressen – er ist im Auf-trag des Zensus unterwegs. Seit 14 Jahren arbeitet er bereits bei der Kreisverwaltung in Kirchheimbolanden. Und als er gefragt wurde, ob er einer der 90 Interviewerinnen und Interviewer im Landkreis werden wolle – offiziell Erhebungsbeauftragte genannt –, musste er nicht lange überlegen. Schließlich war er vor elf Jahren schon einmal mit dem Thema betraut, wenn auch nicht vor Ort, sondern im Kreishaus bei der Organisation.

Um die 100 Personen werden pro Beauftragter und Beauftragtem befragt. Im Donnersbergkreis sind es insgesamt 2401 Haushalte mit knapp 8500 Menschen, die per Zufallsgenerator für die Stichproben-Besuche ausgewählt wurden. Vier Prozent dieser Haushalte werden in eine Wiederholungsbefragung eingebunden, um die Qualität der Informationen zu überprüfen. Generell werden mit dem Zensus die Daten verfeinert, die ansonsten aus Melde- und anderen Daten verarbeitet werden, aus der sogenannten registergestützten Bevölkerungszählung. Die Europäische Union hat ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, das alle zehn Jahre zu machen. Wegen der Corona-Pandemie hatte es sich verzögert, doch seit Mitte Mai läuft der aktuelle Zensus und dauert bis zum 7. August.

Warnung vor dem Hunde – den es gar nicht gibt

Die erste Adresse an diesem Nachmittag liegt am Ende einer Sackgasse. Am Zaun wird vor einem Hund gewarnt. Doch wie sich herausstellt, gibt es hier gar keinen. Bevor er eintritt, zeigt Max Fischer dem Ehepaar, das hier lebt, seinen Erhebungsbeauftragten-Ausweis. Am Küchentisch füllt er gemeinsam mit den beiden Leuten die Formulare aus. Zum einen werden allgemeine Daten abgefragt wie die Staatsangehörigkeit oder ob man länger als ein Jahr im Ausland gelebt hat. Zum anderen sind es Informationen zum Schulabschluss oder der Berufsausbildung. Alles wird später anonymisiert, Rückschlüsse auf einzelne Menschen werden nicht möglich sein. Letztlich geht es beim Zensus eben vor allem darum, zu schauen, ob die Infrastruktur wie Kita-Plätze angepasst werden muss.

Die Befragung dauert insgesamt nicht länger als zehn Minuten. Am Ende will die Frau wissen, wofür die Daten genutzt werden. Fischer erklärt es ihr geduldig. Dann sagt sie, dass sie bereits ihre Enkelin gefragt habe, ob das seriös sei. „Man muss ja schauen, wer da zu einem ins Haus kommt.“ Ihr Mann wirft ein, dass der Gesetzgeber ja schuld daran sei, dass man sich nicht mehr sicher fühlen könne. Die Strafen seien einfach zu lasch, wenn jemand vor Gericht musste.

Fischer geht nicht weiter darauf ein und verabschiedet sich. Extra geschult wurden die Erhebungsbeauftragten zwar nicht, wie sie mit den Menschen umgehen sollen. In den Seminaren zur Vorbereitung ging es eher um fachliche Dinge. Sie wurden aber darauf hingewiesen, dass sie den Bürgern freundlich erklären sollen, was der Zensus ist, und sich nicht auf Diskussionen einlassen sollen. Zudem erhielten sie eine Übersicht der häufigsten Fragen, um sie zu unterstützen. Fischer sagt, er gehe mit einer Mischung aus Empathie und Hartnäckigkeit an die Sache heran. Schlechte Erfahrungen habe er bislang auch noch nicht gemacht, die meisten seien freundlich. Aber mitunter sei es vorgekommen, dass jemand trotz eines vereinbarten Termins nicht geöffnet habe. Oder ihn nicht hereinlassen wollte. Dann habe er den Fragebogen eben zum Selberausfüllen da gelassen oder an der Mülltonne mit dem jeweiligen Bürger bearbeitet. Auf der anderen Seite habe man ihn auch schon spontan zum Kaffee eingeladen, wenn auch ohne Kuchen. An diesem Nachmittag gibt es nicht einmal ein Glas Wasser.

Die Befragten sind zur Auskunft verpflichtet

Klar ist, dass ein Besuch abgebrochen werden soll, wenn es heikel wird. Das kann grundsätzlich vorkommen, schließlich geht es hier um persönliche Informationen, die man in der Regel im geschützten Raum des eigenen Zuhauses preisgibt. Das gefällt nicht jedem, doch wer für die Befragung ausgewählt wurde, ist zur Auskunft gesetzlich verpflichtet. Wer nicht öffnet, bekommt einen neuen Termin. Und wenn auch der nicht klappt, gibt es eine Erinnerung. Reagiert auch dann noch keiner, wird mit einem vierstelligen Zwangsgeld gedroht – im Extremfall könnte es sogar auf eine Erzwingungshaft rauslaufen. Bislang sei die Quote derer, die eine Auskunft verweigern, aber sehr gering, weiß Aylin Aksoy. Sie ist eine der Mitarbeiterinnen in der Kreisverwaltung in Kirchheimbolanden, die sich um die Organisation kümmern. Max Fischer hatte einen Fall, in dem eine Frau überhaupt nicht einsehen wollte, warum sie ihm antworten sollte – doch am Ende des Termins habe sie es verstanden und sie seien geradezu freundschaftlich auseinander gegangen.

 

Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

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Autor: J. Maurer

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