Amtliche Meldung

Anträge auf Lernmittelfreiheit noch bis 15. März möglich

Familien, in denen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Lernmittelfreiheit. Hier werden Schulbücher, Arbeitshefte oder beispielsweise grammatische Beihefte kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Erinnerung: Für die unentgeltliche Ausleihe ist die Antragsfrist bis 15. März einzuhalten.

Die Antragsformulare auf Lernmittelfreiheit werden von den Schulen im Kreis seit Jahresbeginn an Schülerinnen und Schüler verteilt – entweder elektronisch oder zusammen mit dem Halbjahreszeugnis. Auch auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.donnersberg.de) ist das Formular und ein Merkblatt abrufbar unter: Bürgerservice – Formulare A-Z – Schulbuchausleihe.

Bild: Pixabay

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